Stichwortverzeichnis

Vereinsleitung

Baumschnitt Entsorgung von Baumschnitt = siehe Müll-Biotonnen und Mistplatz
Bautätigkeit Bauvorhaben sind bei der Baupolizei anzumelden. Die Baupläne müssen den dafür zuständigen Stellen vorgelegt werden. Die Ruhezeiten gemäß Gartenordnung gelten nicht bei Bautätigkeit durch Fachfirmen.
Bezirksorganisation Die Kleingartenvereine eines jeden Gemeindebezirks sind organisatorisch zusammengefasst. Die Obleute halten in regelmäßigen Abständen Sitzungen und Beratungen ab. Die Bezirksobleute sind im Wiener Landesverband vertreten, der wiederum Mitglied des Zentralverbands ist.
Briefkästen Briefkästen für abgehende Post befinden sich beim Vereinsheim und an der Stadionallee beim Atominstitut.
Eintrittsgebühr Eintrittsgebühr ist von jedem neuen Pächter an den Verein zu entrichten. Die Höhe der Eintrittsgebühr wird von der Generalversammlung festgelegt.
Fahrzeuge Siehe Parkplätze, Merkblatt für Bauwerber
Gartenordnung Die Gartenordnung wird von der Generalversammlung beschlossen und ist für alle Pächter bindend.
Gas Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Gasversorgung. Bei Neuanschluss ist die schriftliche Zustimmung der Vereinsleitung erforderlich.
Gemeinschaftsflächen Teile der Kleingartenanlage außerhalb der Parzellen (z.B.: Wege, allgemeine Grünflächen).
Generalversammlung Die Generalversammlung findet statutengemäß einmal jährlich statt.
Größer Bauen Bei Baulichkeiten mit einer Fläche von mehr als 35m2 wird ein Zuschlag eingehoben, der an den Grundeigentümer abgeführt wird. Der Zuschlag ist von der Parzellengröße abhängig.
Gruppenleiter Die Mitglieder jeder Gruppe sind durch einen Gruppenleiter und einen Stellvertreter, welche den Hauptausschuss bilden, vertreten. Die Kleingartenanlage ist in 26 Gruppen eingeteilt.
Haftungs- und Verwaltungszuschlag Wird auf den Unterpachtzins, sowie auf die Beiträge für „Ständig Wohnen" und „Größer Bauen" aufgeschlagen und an den Zentralverband abgeführt.
Handsender Die Betätigung von elektrisch betriebenen Schranken bei den Abstellplätzen ist mittels Handsender oder Schlüssel möglich.
Hauptausschuss Der Hauptausschuss wird vom Obmann in regelmäßigen Abständen einberufen. Die Gruppenleiter erhalten Informationen zur Weitergabe an die Mitglieder und können sich mit Anliegen an die Vereinsleitung wenden. Der Hauptausschuss kann im Rahmen des von der Generalversammlung erteilten finanziellen Vorgaberahmens Beschlüsse fassen.
Hauptwohnsitz Siehe Meldeadresse, Postanschrift, Postkasten und st>tändig Wohnen.
Infrastruktur Frostsichere Wasserleitung, Subzähler auf jeder Kleingartenparzelle, Stromanschluss, Gasanschluss, Kanalanschluss.
Jahresabrechnung Die Jahresabrechnung beinhaltet Pacht, Mitgliedsbeitrag, sowie die verbrauchsabhängige Wasserabrechnung, Kosten für die Ablesung der Wasserzähler, Parkplatz und andere individuelle Posten.
Kontakt

E-Mail: kgv-wasserwiese@aon.at

Telefon (während der Spfrechstunden) - (01) 728 64 52

Lagerung An bestimmten Stellen der Kleingartenanlage sind Lagerungen bei Bautätigkeit möglich. Beratung durch die Vereinsleitung.
Materialverkauf In den Sommermonaten können Düngemittel, Erde, Schotter u.s.w. direkt beim Verein bezogen werden. Öffnungszeiten siehe Schaukästen.
Meldeadresse Siehe Postanschrift
Merkblatt für Bauwerber Regelt die Modalitäten für Bautätigkeit, Lagerung, Befahren der Wege, Kautionen, etc.
Mistplatz Standorte der öffentlichen Mistplätze - siehe Punkt 8.
Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Verein bedeutet die Möglichkeit der Mitsprache in Vereinsangelegenheiten, sowie das aktive und passive Wahlrecht für alle Vereinsfunktionen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch die Vereinsleitung.
Mitgliedsbeitrag Die Mitgliedschaft im Verein bedeutet die Möglichkeit der Mitsprache in Vereinsangelegenheiten, sowie das aktive und passive Wahlrecht für alle Vereinsfunktionen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch die Vereinsleitung.
Müllentsorgung Die Standorte der Müllbehälter sind aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Zusätzlich gibt es Behälter für Glas, Papier, Metall und Bioabfälle. Die Schlüssel für die Seitentüren sperren auch die Türen der Käfigcontainer auf der Stadionallee. Bitte: trennen! Müllbehälter nicht von ihren Plätzen entfernen.
Müll - Biotonnen Die Biotonnen nur mit zerkleinertem Material bestücken, um einen hohen Füllgrad zu erreichen. Keine dicken Äste oder Stämme, keine Wurzeln! Siehe auch Mistplätze.
Müll - Sperrmüll Sperrmüll ist bei den öffentlichen Mistplätzen zu entsorgen. Siehe auch Mistplätze.
Müllentleerung Die Entleerung der Restmüllbehälter erfolgt ganzjährig dreimal pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag).
Müllgebühr Die Müllgebühr wird auf alle Pächter aufgeteilt, unabhängig davon, ob ständiges Wohnen vorliegt oder nicht.
Öffentlicher Durchgang Öffentliche Durchgänge sind: Sillerweg (Westseite) Klaschkaweg, Hofrat Krammerweg (Ostseite). Die Türen an diesen Wegen sind nicht absperrbar.
Öffentliche Mistplätze Die Adressen für öffentliche Mistplätze der Gemeinde Wien sind in Punkt 8 angegeben.
Pacht Pacht („Unterpachtzins") wird vom Verein im Auftrag des Zentralverbands zu Jahresbeginn eingehoben. Dazu gehören auch die Zuschläge für „Größer Bauen" und „Ständig Wohnen", sowie allfällige individuelle Versicherungen.
Parkkarte Für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf den vereinsinternen Flächen ist eine Parkkarte erforderlich (Ausgabe: Verein).
Parkpickerl Wenn die Kleingartenparzelle der ordentliche Wohnsitz ist kann beim Magistrat ein „Parkpickerl" beantragt werden.
Parkplätze Parkplätze (Abstellplätze) sind für Berechtigte verfügbar (siehe Parkkarte, Schrankenschlüssel).
Postanschrift Ihre persönliche Postanschrift in der Kleingartenanlage lautet: Vorname, Name KLG Wasserwiese [Gruppe/Parzelle] 1020 Wien
Postkasten Jeder Kleingarten hat auch einen eigenen Postkasten.
Pumpstation Aus topologischen Gründen sind in der Kleingartenanlage Pumpstationen für die Abwasserbeseitigung erforderlich.
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in den Statuten und in der Gartenordnung ersichtlich.
Ruhezeiten Siehe Gartenordnung.
Rundschreiben Rundschreiben werden mehrmals im Jahr von der Vereinsleitung zwecks Information der Mitglieder herausgegeben.
Schlüssel Schlüssel zu den Seitentüren sind bei der Vereinsleitung erhältlich.
Schrankenschlüssel Die Betätigung von Schranken zu den Abstellplätzen ist mittels Schlüssel oder Handsender möglich.
Schutzhaus Die Pachteinnahmen fließen in das Vereinsvermögen.
Sprechstunden Die Sprechstunden der Vereinsleitung sind in den Schaukästen ersichtlich.
Ständig Wohnen Wenn die Kleingartenparzelle der ordentliche Wohnsitz des Unterpächters ist, wird ein Zuschlag eingehoben, der an den Grundeigentümer abgeführt wird. Der Zuschlag ist abhängig von der Parzellenfläche und unabhängig von der Größe der Baulichkeit.
Statuten Die Vereinsstatuten werden von der Generalversammlung beschlossen und von der Vereinspolizei genehmigt.
Straßen in der Anlage Das Befahren von Straßen in der Anlage ist grundsätzlich verboten, ausgenommen der Straße neben der Südosttangente zu den Abstellplätzen. Bei Bautätigkeit gelten gesonderte Regelungen, die vor Baubeginn mit der Vereinsleitung abzustimmen sind (Lagerplatz, Kautionen etc., siehe Merkblatt für Bauwerber.).
Strom Der Strombezug auf der eigenen Parzelle ist vom Pächter selbst zu organisieren. Der Verein ist für die Wegbeleuchtung und für die Pumpstationen zuständig.
Swimmingpool Die Entleerung von Swimmingpools in das Kanalnetz ist nicht gestattet (Überlastung der Pumpstationen)!
Telefonnummern Die Telefonnummern der Vereinsleitung sind in den Schaukästen ersichtlich.
Traktor Für Transporte innerhalb der Anlage ist ein Traktor mit Anhänger samt Fahrer verfügbar.
Türen Die Eingänge der Kleingartenanlage sind von Anfang Mai bis Ende September zumindest in der Zeit von 9 bis 19 Uhr offen zu halten. Gewidmete öffentlichen Durchgänge (Hauptwege) sind ständig offen zu halten (§17 – Wiener Kleingartengesetz 1996).
Übersichtsplan Zur Orientierung für Besucher ist in den großen Schaukästen ein Übersichtplan der Kleingartenanlage angebracht.
Verbandsbeitrag
ZV

LV

BO

Der Verbandsbeitrag ist für die Mitgliedschaft im Zentralverband (ZV) und im Landesverband Wien (LV) der Kleingärtner, sowie in der Bezirksorganisation (BO2) zu entrichten. Die Beiträge werden vom Verein im Auftrag dieser Organisationen eingehoben.
Vereinsheim Das Vereinsheim befindet sich neben dem Schutzhaus Wasserwiese. Anschrift: KGV Wasserwiese,Wasserwiesenweg, 1020 Wien.
Wahlsprengel Die Kleingartenanlage ist ein eigener Wahlsprengel. Wahllokal: Schutzhaus Wasserwiese.
Wasserversorgung Die Hauptwasserleitung ist bis zum Wasserschacht, der auf jeder Kleingartenparzelle vorhanden sein muss, winterfest ausgeführt. Im Wasserschacht befindet sich die Hauptabsperrung und der Wasserzähler für die Parzelle. Der Wasserzähler ist plombiert und wird einmal im Jahr abgelesen. Wenn das Objekt in den Wintermonaten nicht bewohnt ist, empfiehlt es sich, entweder alle Räume im Haus, in denen sich Wasserleitungsrohre befinden, mit Frostwächtern auszustatten, bzw. die Zuleitung zwischen Wasserzähler und Objekt vollständig zu entleeren. Es wird empfohlen, den Wasserzähler regelmäßig zu kontrollieren und den Zählerstand zu notieren, damit gegebenenfalls ein unerwünschter Wasseraustritt innerhalb der Parzelle festgestellt werden kann. Bei einem Gebrechen nach dem Wasserzähler hat der Pächter für alle Schäden aufzukommen. Dies betrifft unter anderem sowohl die Wasserleitung, als auch die Gebühr für die ausgetretene Wassermenge.
Wege in der Anlage Das Befahren der Wege innerhalb der Anlage mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Ausnahme genehmigte Baufahrzeuge siehe Merkblatt für Bauwerber Einsatzfahrzeuge>
Wegbeleuchtung Die Wegbeleuchtung wird regelmäßig von Mitarbeitern des Vereins kontrolliert. Defekte Lampen werden im Abstand von 6 bis 8 Wochen ersetzt.
Wegbezeichnung Auf den Tafeln der Seitenwege ist die Gruppe, sowie die Wegnummer eingetragen. Beispiel: G18/1 -> Gruppe 18, Weg 1  G19/1 -> Gruppe 19, Weg 1 Weg 1 führt demnach durch die Gruppen 18 und 19.
Zentralverband Dachverband der Kleingärtner. Der Zentralverband ist Generalpächter der Kleingartenanlage und somit Vertragspartner jedes einzelnen Pächters, mit dem ein Unterpachtvertrag abgeschlossen wurde.
Zuschläge Siehe „Ständig Wohnen", „Größer Bauen", „Haftungs- und Verwaltungszuschlag."