KLEINGARTENVEREIN „WASSERWIESE“
MERKBLATT FÜR BAUWERBER
Planen und Bauen im Kleingarten
Bitte die Reihenfolge und die Bürozeiten beachten!
1) Einholung der Bebauungsbestimmungen bei der zuständigen Baubehörde
2) Planerstellung
3) Unterschriften auf den Einreichplan:
3.1) Planverfasser
3.2) Bauwerber
3.3) zuständiger Kleingartenvereinsobmann
3.4) Zentralverband der Kleingärtner
3.5) Grundeigentümer BIG (1 Plan bleibt bei der BIG!)
3.6) Baubehörde MA 37
KGV WASSERWIESE
Sprechstunden siehe Schaukästen
ZENTRALVERBAND DER KLEINGÄRTNER
Simon-Wiesenthal-Gasse 2
1020 Wien
Parteienverkehr:
Montag und Mittwoch, 9.00 - 11.30 und 13.30 - 17.00 Uhr
GRUNDEIGENTÜMER BIG
Bürozeiten für Planeinreichung (Abgabe der Pläne):
- jeden Mittwoch von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
- 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1 – Eingang: 1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
Hr. Andreas MAA 5. Stock,. Zi. Nr. 3.05.08 od. Office 3.05.04
Tel.: 050244/5340, andreas.maa(a)big.at
Bürozeiten für Abholung der Pläne:
- jeden darauf folgenden Mittwoch von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15,00 Uhr
- 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1 – Eingang: 1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
Fr. Hoffelner 5. Stock,. Zi. Nr. 3.05.08 od. Office 3.05.04
BAUBEHÖRDE MA 37
Dresdner Straße 75
1200 Wien
Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 12:30
LAGERUNGS- und ZUFAHRTSGENEHMIGUNG
Mindestens 2 Wochen vor Baubeginn sollte der Bauwerber (Pächter) im Verein wegen Erteilung einer Zufahrtsbewilligung für die vereinseigenen Straßen, Zuweisung eines Lagerplatzes innerhalb der Kleingartenanlage und Ausgabe eines Schrankenschlüssels vorsprechen.
Samstags zu den Vereinsstunden zwischen 09:00 und 11:30
Je nach Lagerort außerhalb der Kleingartenanlage ist vom Bauwerber eine schriftliche Lagergenehmigung einzuholen:
Landschaftsschutzgebiet: MA42 Tel: 4000-42310
Öffentliche Straßen: MA46 Tel. 81114-0
Kautionen sind spätestens bei Unterfertigung des Einreichplans durch den Verein mittels Sparbuch zu hinterlegen und betragen bei Benützung der vereinseigenen Wege und Straßen, sowie:
- bei Benützung der Lagerplätze der MA 42: €3.634,00
- bei Benützung der Lagerplätze der MA 46: €3.634,00
- bei Benützung der Lagerplätze des Vereins: €2.500,00
- Kaution für Schrankenschlüssel (bei Bedarf) € 500,00
Die Rückgabe der Kautionen kann erst erfolgen, nachdem die schriftliche Freigabe von der zuständigen Magistratsabteilung, bzw. der Baubegleitung des KGV „Wasserwiese“ vorliegt und der Erhaltungsbeitrag entrichtet wurde.
FÜR SCHÄDEN HAFTET DER PÄCHTER!
Der Erhaltungsbeitrag für das Befahren der vereinseigenen Wege und Strassen mit genehmigungspflichtigen Baufahrzeugen, bzw. für die Benützung der vereinseigenen Lagerplätze ist zusätzlich zu entrichten und fließt ohne Refundierung in den Reparaturfonds ein:
- Weg- und Lagerplatzbenützung € 300,00 pro Jahr (12 Monate ab Baubeginnanzeige)
- Lagerplatzbenützung € 50,00 pro Woche
BEFAHREN DER STRASSEN UND WEGE
Vor Baubeginn hat der Bauwerber samt seiner Baufirma mit unseren Baubegleitern abzustimmen, welche Baufahrzeuge zum Einsatz gelangen dürfen.
Dabei wird ein Protokoll erstellt, welches vom Bauwerber, der Baufirma und unseren Baubegleitern unterfertigt wird.
Die Zufahrtsgenehmigung des Vereins ist an den Baufahrzeugen sichtbar anzubringen.
- Das Befahren der Wege innerhalb der Anlage mit PKW´s, und LKW’s ist nicht gestattet.
- Das Befahren der Strassen hat im Schritttempo zu erfolgen.
- Verschmutzte Wege und Strassen müssen täglich nach Arbeitsschluss gesäubert werden.
- Die Sickerstreifen sind sauber zu halten und dürfen nicht befahren werden.
GEWICHTSBESCHRÄNKUNG
(siehe auch beiliegenden Plan)
- Öffentliche Straßen: Gemäß Beschilderung, bzw. Sondergenehmigung der MA 46
- Wirtschaftswege: Gemäß Vereinbarung mit der MA 42 (ROT gekennzeichnet)
- Vereinsstraßen: max. 26 t („Polizeiweg“, Straße entlang der Tangente, GRÜN gekennzeichnet)
- Vereinswege: Genehmigte Baufahrzeuge für Aushub und Abtransport des Baumaterials
"Kleine Bagger", "Japaner"
- Das gelagerte Baumaterial muss innerhalb von 14 Tagen entfernt werden.
- Lose Lagerung von Schüttmaterial ist nicht gestattet.
- Aushubmaterial ist ausschließlich in Containern zu lagern.
- Das Arbeiten außerhalb der Baustelle ist nicht erlaubt.
- Nach Arbeitsschluss sind Baufahrzeuge auf der Baustelle abzustellen.
An Wochentagen (Mo-Fr) zwischen 07:00 und 19:00 Uhr
An Wochentagen (Sa) zwischen 07:00 und 12:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist keine Bautätigkeit gestattet
DACHENTWÄSSERUNG
Dachwässer dürfen nicht in den Kanal geleitet werden, sondern müssen an der Gartenoberfläche versickern. Die MA 30 führt in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch!
HINWEISE, KONTAKT
Bei Nichteinhaltung eines der oben angeführten Punkte kann die Baustelle seitens der Behörde eingestellt werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen zu den Vereinsstunden gerne zur Verfügung !