Schiedsgericht

Das Schiedsgericht dient zur Schlichtung der aus dem Vereinsverhältnis entstehenden allfälligen Streitigkeiten.
Es handelt sich dabei um eine Schlichtungseinrichtung im Sinne des § 8 des Vereinsgesetzes 2002, nicht um ein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff der Zivilprozessordnung.
Derzeit ist kein (ständiges) Schiedsgericht eingerichtet.