Saisonparkpickerl

Parkpickerl - Sonderregelung für Bewohnerinnen und Bewohner von Kleingärten

Sie können auch dann ein Parkpickerl beantragen, wenn Sie einen Nebenwohnsitz in einem

  • "Erholungsgebiet Kleingarten",
  • "Erholungsgebiet Kleingarten ganzjähriges Wohnen" oder
  • "Erholungsgebiet Badehütte" haben (Saisonpickerl).

Diese Gebiete müssen in einer Kurzparkzone liegen. Auch bei diesem Saisonpickerl müssen Sie den Hauptwohnsitz in Wien haben. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parkpickerl für Bewohnerinnen und Bewohner.

Mehr Information finden Sie auf der Homepage der Stadt Wien.