Sie können auch dann ein Parkpickerl beantragen, wenn Sie einen Nebenwohnsitz in einem
Diese Gebiete müssen in einer Kurzparkzone liegen. Auch bei diesem Saisonpickerl müssen Sie den Hauptwohnsitz in Wien haben. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parkpickerl für Bewohnerinnen und Bewohner.
Mehr Information finden Sie auf der Homepage der Stadt Wien.